Ein Zwanzigjähriger lässt aus Versehen sein Gehirn zu Hause liegen, missachtet Warnungen die eigentlich jedem fünfzehn Jahre jüngeren Spielkind bekannt sein sollten, schießt in der Öffentlichkeit mit einer Weichluftpistole auf Straßenschilder. Es handelt sich um harte Plastikkügelchen. Ein Treffer tut weh, ein Treffer ins Auge kann vermutlich böse sein.
Und wenn man etwas zu viel Hautcreme verwendet kann es auch am Hals zu Wunden kommen, wie es anscheinend
einer Neunzehnjährigen passiert ist - also das mit der Verletzung, das mit der Hautcreme ist eine mögliche Erklärung, vielleicht war sie auch anderweitig krank, ich habe keine Ahnung, die Weichluftpistolen die ich kenne verletzen einen gesunden Menschen jedenfalls nicht - sie tun ihm weh und verursachen blaue Flecken, was Grund genug ist damit nicht auf Lebewesen zu schießen und soetwas idealerweise garnicht zu besitzen (zumal es irgendwie ohnehin langweilig ist).
Zumindest Bürger können für so viel
DummhÜbermut bestraft werden, und so wird dem Zwanzigjährigen erstmal seine Weichluftpistole weggenommen und die Frau zeigte ihn an. Wegen gefährlicher Körperverletzung - es ist immerhin eine Wunde am Hals!!!1!
Nicht auszudenken was passiert wäre, hätte er einen Fingernagel getroffen!Die Polizei indes meinte, laut obigem Bericht, sie wollen diese Waffe auf Spielzeug-Eigenschaft weiter untersuchen. Was soll das bitte heißen? Ich habe auch in Erinnerung, dass Weichluftgewehre zumindest früher ab vierzehn Jahren kaufbar waren, nicht dass ich mich jemals für die Dinger ernsthaft interessiert hätte, jedenfalls nicht ernsthafter als für Laser oder Hochvakuumdioden. Und soweit ich mich erinnere wurde ich durch mit Gummibändchen beschleunigte Bleistifte bereits schwerer verletzt als ich es jemals von Weichluftgewehren auch nur gehört habe.
In den falschen Händen ist alles gefährlich.
Dass er sich wegen Körperverletzung und überhaupt dem Schießen solcher Dinger in der Öffentlichkeit verantworten muss ist klar und richtig, aber ich frage mich, inwieweit die Polizei hier die Entscheidungsgewalt hat, sofern das Gewehr legal erworben wurde können sie doch wohl den Typen alleine wegen des Besitzes nicht belangen?
"
Eltern sollten darauf achten, ihren Kindern 'sinnvollere Geschenke' zukommen zu lassen.", so lautet am Ende jedenfalls der Schlusssatz des Artikels.
Dem kann man sich eigentlich nur anschließen, und zweifelsohne ist ein Zwanzigjähriger beim Erstehen einer Spielzeugpistole auf seine Eltern angewiesen, die es ihm natürlich verwehren sollten. Heute ist es eine Weichluftpistole, und morgen eine PlayStation mit gefährlichen Killerspielen.
Da gibt es nun wirklich sinnvollere Beschäftigungen! Zum Beispiel
Informationsveranstaltungen der Bundeswehr. Und überhaupt, Kinder treiben doch bekanntlich zu wenig Sport, ein Sportverein wäre vielleicht das Richtige; wie wäre es zum Beispiel mit einer Jahresmitgliedschaft im lokalen Schützenverein?